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DECKBEDINGUNGEN Zuchtstall Aufenanger

 

Alle Stutenbesitzer/-eigentümer, welche die Hengste des Zuchtstalls Aufenanger zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Deckbedingungen an, die dem Stutenbesitzer/-eigentümer oder seinen Beauftragten vor der ersten Bedeckung bekannt gegeben werden und im Zuchtstall Aufenanger aushängen.

 

 DECKHYGIENE

Zur Bedeckung werden nur Stuten mit tierärztlicher Tupferprobe zugelassen. Diese darf nicht älter als 3 Wochen sein.

 

 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Die zu bedeckenden Stuten sind ohne Eisen an der Hinterhand anzuliefern. Stuten mit Eisen an der Hinterhand werden nicht gedeckt. Der Hengsthalter ist berechtigt, bei mit Eisen angelieferten Stuten, die Eisen auf Kosten des Stutenbesitzers abnehmen zu lassen. Unerzogene Stuten, kranke Stuten oder Stuten aus kranken Beständen werden nicht angenommen.

2. Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt, bei Erkrankungsfällen und Verletzungen, einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute/ des Fohlens zu beauftragen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

3. Die Stuten müssen eine gültige Virusabort-/Influenza-Impfung, sowie einen negativen Coggins und CEM Test nachweisen.

4. Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes innerhalb der Decksaison vom 01.02. bis 31.08. des Jahres.

5. Über die erfolgte Bedeckung wird eine Deckbescheinigung (Deckschein) ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes. Der Zuchtverband ist gemäß Zuchtbuchordnung (ZBO) gehalten, Abstammungsnachweise oder Geburtsbescheinigungen nur für Fohlen auszustellen, für die ein ordnungsgemäßer Deckschein mit Abfohlmeldung vorgelegt wird. Sollte für die Stute bereits ein vorbereiteter Deckschein des Zuchtverbandes vorliegen, so ist dieser mitzubringen. Zur ordnungsgemäßen Ausstellung des Deckscheines ist die Vorlage des Abstammungsnachweises (Kopie genügt) der Stute notwendig. Bei Nachbedeckungen ist der Deckschein mitzubringen, damit auch die Daten der Nachbedeckung vermerkt werden können.

6. Follikelkontrollen, Hormoninjektionen, Trächtigkeitsuntersuchungen, Besamungen, Ultraschall-Untersuchungen etc. gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

7. Zur Sicherheit des Hengstes werden Hilfsmittel wie z.B. Deckstrick ausdrücklich gestattet und empfohlen.

 

 HAFTUNG

1. Der Eigentümer/Besitzer der eingestellten oder zu bedeckenden Stute versichert, dass das Risiko aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht (§ 833 und § 834 BGB) abgedeckt (versichert) ist. Er verpflichtet sich, das Gestüt von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.

2. Die Haftung des Zuchtstalls Aufenanger für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Stutenbesitzer/-eigentümer oder deren Beauftragten entstehen. Dies gilt auch für etwaige, durch den Hengst auf die Stute übertragene Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt. Insbesondere wird jede Ersatzpflicht aus den §§833, 834 BGB, auch für sämtliche Personen, die aus Anlass des Deckaktes oder der Einstellung für den Hengsthalter tätig werden (§§278, 831 BGB) ausgeschlossen.

 

ANERKENNUNG DER DECKBEDINGUNGEN UND ERFÜLLUNGSORT

Die Deckbedingungen gelten als anerkannt, wenn die Einstellung erfolgt oder die Stute zum Hengst geführt wird. Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Zuchtstalls Aufenanger.

 

 


       Zucht- u. Turnierstall   Aufenanger

       Natzungen, Sieghardtstr.2

       34434 Borgentreich / Germany

       Tel.+49 (0) 5645/208310

       oder +49 (0) 173/9757006

       Fax +49 (0) 5645/208313

       E-Mail: aufenanger@sportpferdezucht.de